Telefonnummer und E-Mail Adresse: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Hinterlegung der Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse wird der Bürger/die Bürgerin zukünftig übe alle Buchungen per SMS oder Mailnachricht informiert.
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Aktuelle Version vom 2. März 2021, 10:51 Uhr